Transparenzbekanntmachung für politische Werbung

Gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung.

Inhalt

XY

Der Sponsor

Firmenname: 

 

E-Mail-Adresse:

 

Postanschrift: 

 

Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll

von: 

bis: 

 

Aggregierte Beiträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben

Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben:

 

Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben:

Finanzierungsquelle: 
Herkunft: 

 

Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben:

 

Zusammenhang

Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:

Wahl: 
Ebene:
Datum: 

Offizielle Informationen:

 

Meldung nicht konformer Anzeigen

Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?

Wir weisen darauf hin, dass bei einem Verstoß einer politischen Werbung gegen die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-Verordnung) auch ein Beschwerderecht an die zuständigen Behörden zusteht. Die Beschwerde ist im Falle der Nichteinhaltung der speziellen Anforderungen in Bezug auf Targeting und Anzeigenschaltung im Zusammenhang mit politischen Anzeigen im Internet (Artikel 18 und 19 der TTPW-Verordnung) an die österreichische Datenschutzbehörde zu richten und in allen anderen Fällen von Verstößen gegen die TTPW-Verordnung an die vom österreichischen Staat noch zu benennende Behörde (diese wird hier nach Bekanntwerden umgehend ergänzt). Sollten Sie sich individuell durch die politische Anzeige in ihren Rechten verletzt erachten, steht Ihnen der Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit offen.

XZ

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Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll

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Aggregierte Beiträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben

Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben:

 

Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben:

Finanzierungsquelle: 
Herkunft: 

 

Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben:

 

Zusammenhang

Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:

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Datum: 

Offizielle Informationen:

 

Meldung nicht konformer Anzeigen

Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?

Wir weisen darauf hin, dass bei einem Verstoß einer politischen Werbung gegen die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-Verordnung) auch ein Beschwerderecht an die zuständigen Behörden zusteht. Die Beschwerde ist im Falle der Nichteinhaltung der speziellen Anforderungen in Bezug auf Targeting und Anzeigenschaltung im Zusammenhang mit politischen Anzeigen im Internet (Artikel 18 und 19 der TTPW-Verordnung) an die österreichische Datenschutzbehörde zu richten und in allen anderen Fällen von Verstößen gegen die TTPW-Verordnung an die vom österreichischen Staat noch zu benennende Behörde (diese wird hier nach Bekanntwerden umgehend ergänzt). Sollten Sie sich individuell durch die politische Anzeige in ihren Rechten verletzt erachten, steht Ihnen der Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit offen.